Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 06.12.2018 - S 11 R 746/18 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Für die Frage, ob eine Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, ist bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf den bisherigen Beruf oder die bisherige Tätigkeit des Versicherten abzustellen -auch bei längerer Arbeitslosigkeit
- REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)
Abwendung der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kann die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden?
- sozialgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)
Für die Frage, ob eine Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, ist bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf den bisherigen Beruf oder die bisherige Tätigkeit des Versicherten abzustellen -auch bei längerer Arbeitslosigkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist auf bisherigen Beruf oder bisherige Tätigkeit des Versicherten abzustellen - Auch Zeitraum längerer Arbeitslosigkeit führt nicht zum Wegfall des Berufsbezugs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
Bezugsberuf - Arbeitslosigkeit - berufliche Rehabilitation - Leistungen zur …
Auszug aus SG Karlsruhe, 06.12.2018 - S 11 R 746/18
Die Kammer schließe sich der ständigen Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg an, wonach insbesondere eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu führe, dass kein Berufsbezug mehr gegeben sei (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2016 - L 2 R 712/15 -, Rn. 20, juris; derzeit anhängig unter Az. B 13 R 149/16 bei BSG). - BSG, 06.09.2017 - B 13 R 149/16 B
Auszug aus SG Karlsruhe, 06.12.2018 - S 11 R 746/18
Die Kammer schließe sich der ständigen Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg an, wonach insbesondere eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit nicht dazu führe, dass kein Berufsbezug mehr gegeben sei (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. März 2016 - L 2 R 712/15 -, Rn. 20, juris; derzeit anhängig unter Az. B 13 R 149/16 bei BSG).